Staatliche Förderung - Forschungszulage (FZulG)

Das "Forschungszulagengesetz" (FZulG) des Bundesministeriums der Finanzen bietet Unternehmen eine steuerliche Unterstützung für ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E). Unternehmen können mit der Forschungszulage Steuervorteile von bis zu 3,5 Mio. EUR pro Jahr erlangen und das sogar rückwirkend für bis zu 4 abgeschlossene Geschäftsjahre. Dabei können bis zu 25 % der jeweiligen Bemessungsgrundlage gefördert werden, wobei sich für KMUs diese Förderung ab dem Jahr 2024 sogar auf 35 % erhöht.

Angesichts unserer erfolgreichen Projekte im Industrie- und Technologiebereich haben wir beschlossen, mit InsightFunding Consulting (IFC) eine spezialisierte Einheit zu gründen, die sich ausschließlich auf die Beratung zur Beantragung der steuerlichen Forschungszulage konzentriert und dabei unsere bewährte Professionalität aus dem M&A-Geschäft beibehält.

IFC unterstützt Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln, insbesondere der "Forschungszulage", und ermöglicht seinen Kunden eine potenzielle Steuergutschrift oder Auszahlung von bis zu 3,5 Mio. EUR pro Jahr.

Wir sind von der Qualität unserer Dienstleistung so überzeugt, dass wir in diesem Bereich ausschließlich erfolgsbasiert arbeiten.

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