Staatliche Förderung - Forschungszulage (FZulG)

Die "Forschungszulage" (FZulG) des Bundesministeriums der Finanzen ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Mit der Forschungszulage können Steuervorteile von bis zu 1 Mio. EUR pro Jahr erzielt werden, indem bis zu 25 % aller internen F&E-(Personal)kosten und 15 % der externen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gefördert werden.

Da wir in jüngster Vergangenheit mehrere Projekte im Industrie- und Technologiebereich durchgeführt haben, haben wir uns entschieden, mit InsightFunding Consulting (IFC) eine eigene Einheit zu gründen, die sich ausschließlich mit der Beratung zur Beantragung der steuerlichen Forschungszulage auf gewohnt professionellem Niveau beschäftigt.

  • IFC berät Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln - insbesondere der "Forschungszulage". 
     
  • Mit der Forschungszulage können sich Unternehmen eine Steuergutschrift oder Auszahlung von bis zu 1 Mio. EUR p.a. sichern.
     
  • Wir sind überzeugt von unserer Leistung und arbeiten deshalb rein erfolgsbasiert.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich - es könnte sich lohnen.